Verrechnung
Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an den Honorarrichtlinien für die Berufsgruppen der Psychologen und Psychotherapeuten.
Es besteht ein Kassenvertrag mit allen Kassen. Pro Leistungseinheit ist eine Teilrefundierung des Honorars durch die Kassen möglich.
Private Krankenversicherungen mit Zusatzleistung Psychotherapie erstatten ebenfalls einen Teil des Honorars.
Auf Wunsch kann auch eine private Verrechnung erfolgen.